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Datum: 29.10.2024

Bebauungsplan Nr. 9 1. Änderung "Brunnenallee"

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel über den Bebauungsplan Nr. 9-1. Änderung "Brunnenallee" in der Kernstadt Brakel

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.
Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung wird in der Zeit vom

04. November 2024 bis 06. Dezember 2024 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.

Bei diesem Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung und von dem Umweltbericht abgesehen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel).

Das Plangebiet umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 und befindet sich im Norden der Kernstadt Brakel im Bereich zwischen der „Brunnenallee“ im Westen, der „Bökendorfer Straße“ im Osten und dem „Birkenweg“ im Süden.

Es ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 9 die Flurstücke 175, 176, 125, 44, 174, 160, 163, 138, 182, 87, 88, 185, 186, 162, 164, 165, 166, 167, 168, 183, 100, 111, 107, 85, 116, 109, 105, 112, 117, 118, 119, 120,128, 129, 184, 169, 115, 155, 156, 157, 158, 159, 170, 145, 173, 114, 133, 180, 181, 172, 92, 103, 152, 104, 68, 83, 63, 144, 122, 123, 94, 97, 96, 177, 178, 54, 56, 76, 179, 134, 135, 90, 75, 67, 58, 64, 16, 17, 18, 19, 20, 78, 21, 69, 62, 49, 50, 57, 22, 23, 24, 25, 51, 52, 26, 45, 42, 41, 43, 60, 35, 37, 36, 34, 33 31, 30, 29, 28 und 27 sowie in der Flur 11 die Flurstücke 924 tlw., 1165, 575, 1249 tlw., 1248 und 1247 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Die Bekanntmachung der Veröffentlichung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 08.10.2024
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel