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Wohngeld Mietzuschuss

Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Der Staat leistet in solchen Fällen eine finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Es wird als Zuschuss zur Miete gezahlt und kann daher einen Teil der Unterkunftskosten abdecken. Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.

Wohngeld dient nicht der Existenzsicherung. Bei der Antragstellung wird geprüft, ob die Einnahmen ausreichen, um den Lebensunterhalt insgesamt zu bestreiten. Soweit Sie also keine oder zu geringe Einnahmen erzielen, müssen Sie gegebenenfalls nachweisen, aus welchen (weiteren) Mitteln Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Online-Beantragung

Voraussetzung

Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft enthalten sind:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII)
  • verschiedene andere Sozialleistungen

Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • dem monatlichen Gesamteinkommen und 
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Belastung für Ihr Wohneigentum.

Antrag

Wohngeld wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag (Weiterleistungsantrag) gestellt werden. Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. 

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab. Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

Wichtige Hinweise

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Datenschutz

Zur Datenschutzerklärung: www.brakel.de/datenschutz