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Wohnungsgeberbestätigung

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder Ihrer Wohnungsgeberin über den Einzug. Die Bestätigung benötigen Sie für Ihre Meldebehörde bei einer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung.

Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin ist in der Regel der Eigentümer oder die Eigentümerin. Es kann außerdem die von der Eigentümerin oder dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung sein. Sollten Sie zur Untermiete wohnen, kommt außerdem der Hauptmieter oder die Hauptmieterin in Betracht.


Digitale Übermittlung

Sie haben die Möglichkeit, die Wohnungsgeberbestätigung digital an Ihre Meldebehörde zu übermitteln: Digitale Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie wenden sich an Ihren Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin und lassen sich von ihm oder ihr auf dem amtlichen Formular Ihren Einzug bestätigen. Ein amtliches Formular ist dieser Dienstleistung beigefügt.
  • Sie legen anschließend der Meldebehörde bei Ihrer Anmeldung beziehungsweise Ummeldung die Bestätigung vor. Die Übermittlung kann persönlich in Ihrer Meldebehörde oder digital vorgenommen worden. 
  • Sofern der Zugang entsprechend eröffnet ist, kann der Wohnungsgeber oder die Wohnungsgeberin Ihnen die Bestätigung auch elektronisch zukommen lassen. Sie teilen in dem Fall der Meldebehörde das sogenannte Zuordnungsmerkmal mit, das Ihnen Ihr Wohnungsgeber oder Ihre Wohnungsgeberin genannt hat.

Rechtsgrundlage

§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

Formular

Wohnungsgeberbescheinigung