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Anmeldung Nebenwohnung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden. Die Anmeldung kann online oder persönlich bei der Meldebehörde vorgenommen werden.

Online-Anmeldung

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Nebenwohnung online anzumelden: Digitale Anmeldung einer Nebenwohnung

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Kosten

keine

Hinweis

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Rechtsgrundlagen

§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

17.1, 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)