Anmeldung Nebenwohnung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden. Die Anmeldung kann online oder persönlich bei der Meldebehörde vorgenommen werden.
Online-Anmeldung
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Nebenwohnung online anzumelden: Digitale Anmeldung einer Nebenwohnung
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Kosten
keine
Hinweis
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)