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Abmeldung Nebenwohnung

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug und kann frühstens eine Woche vor Auszug vorgenommen werden. Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde online oder persönlich vorgenommen werden.

Online-Abmeldung der Nebenwohnung

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Nebenwohnung online abzumelden: Digitale Abmeldung einer Nebenwohnung

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit Sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument der abzumeldenden Person

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

§17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)