Inhalt

Melderegisterauskunft erweitert

Beantragung einer Melderegisterauskunft

Jede Person, die in Brakel gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind. Aber auch Dritte erhalten, wenn schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht entgegenstehen, Auskunft.

Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben

                    Name und Vorname
                    evtl. Geburtsdatum
                    bekannte Anschrift

über die gesuchte Person machen.

Wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht stimmen die Meldeverhältnisse mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen nicht immer überein. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft kann nicht übernommen werden.

Voraussetzung

Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft kann online oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Um eine Auskunft zu erhalten müssen mindestens drei Kriterien erfüllt werden:

  • Familienname oder frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht oder Anschrift

Zu den o.g. Daten dürfen gem. § 45 Bundesmeldegesetz (BMG) bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zusätzlich folgende Daten übermittelt werden:

  • Tag und Ort der Geburt
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Die gesuchte Person wird über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unterrichtet.

Online-Beantragung

Sie haben die Möglichkeit, eine erweiterte Melderegisterauskunft online zu beantragen und zu bezahlen: Erweiterte Melderegisterauskunft digital beantragen

Gebühren

15,00€ je Betroffenen

Hinweise

  • Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden.
  • Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.
  • Eine Auskunft aus einer Altdatei (Archiv) kostet zwischen 15,00 € und 50,00€ je Betroffenen und kann schriftlich bei der Meldebehörde beantragt werden.