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Selbstauskunft aus dem Melderegister

Auf Antrag bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Online-Beantragung

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf eine Selbstauskunft aus dem Melderegister online zu stellen: Selbstauskunft digital beantragen

Umfang der Auskunft

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Zuständige Stelle

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Rechtsgrundlagen

§ 10 Bundesmeldegesetz (BMG)

Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes