Selbstauskunft aus dem Melderegister
Auf Antrag bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Online-Beantragung
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf eine Selbstauskunft aus dem Melderegister online zu stellen: Selbstauskunft digital beantragen
Umfang der Auskunft
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Zuständige Stelle
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes