Beiträge Wasser- und Kanalanschluss
Beiträge Wasser- und Kanalanschluss
Wasser- und Kanalanschlussbeiträge werden im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 3 KAG NRW erhoben.
- Der Kanalanschlussbeitrag beträgt für einen Vollanschluss 4,24 € pro m² Veranlagungsfläche.
- Der Wasseranschlussbeitrag beträgt 0,85 € pro m² Veranlagungsfläche.
Rechtsgrundlage (Ortsrecht)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung
Rechtsgrundlage (Allgemein)
§ 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen -KAG NW-