Kinderreisepass
Der Kinderreisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt werden. Der Kinderreisepass ist für Reisen in alle Länder erforderlich.
Den Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus. Steht die elterliche Sorge allein einem Elternteil zu, so hat dieser eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder ein Elternteil verstorben ist.
Gebühren
13,00 €Verlängerung/Aktualisierung:
6,00 €Benötigte Unterlagen
Sie benötigenfür die Neuausstellung
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
- ein neues Lichtbild (biometrietauglich)
- Anwesenheit des Kindes (Größe, Augenfarbe, evtl. Unterschrift)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- ein neues Lichtbild (biometrietauglich)
- den zu verlängernden Kinderreisepass
- Anwesenheit des Kindes (Größe, Augenfarbe, evtl. Unterschrift)
Hinweise
- bei Vorlage aller benötigter Unterlagen erfolgt die Ausstellung sofort
- es ist nur eine Verlängerung/Aktualisierung vor dem Ablauf des Kinderreisepasses möglich
- nach Vollendung des 12. Lebensjahres können ein Personalausweis oder ggf. ein "normaler" Reisepass beantragt werden
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Passgesetz