Jagdangelegenheiten
Jagdangelegenheiten
Zuständig ist die untere Jagdbehörde -Landrat des Kreises Höxter-.
Die Stadt Brakel verpachtet über jeweils 9-Jahreszeiträume ihre neun Eigenjagdbezirke. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Waldjagden. Nähere Einzelheiten können beim Ordnungs- und Schulverwaltungsamt erfragt werden
Die Stadt Brakel verpachtet über jeweils 9-Jahreszeiträume ihre neun Eigenjagdbezirke. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Waldjagden. Nähere Einzelheiten können beim Ordnungs- und Schulverwaltungsamt erfragt werden