Hilfe zur Pflege
Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen
Voraussetzungen
- Der Antragsteller ist hier gemeldet und/oder hält sich hier auf.
- Der Antragsteller ist pflegebedürftig; den Grad der Pflegebedürftigkeit und damit auch die Höhe des Pflegegeldes stellt der soziale Außendienst des Kreisgesundheitsamtes bei Nichtversicherten durch einen Hausbesuch fest.
- Der Antragsteller erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder verfügt über nicht ausreichendes Einkommen.