Persönliche Beratung sowie Gewährung von einmaligen und laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Hilfe zur Pflege in Zusammenhang mit der Heimunterbringung.
Zuständigkeit
Zuständig für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Hilfe zur Pflege im Zusammenhang mit der Heimunterbringung ist der Kreis Höxter, Fachbereich Finanzielle Hilfen.