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Führungszeugnis

Mit einem Führungszeugnis wird Personen ab 14 Jahren auf Antrag vom Bundesamt für Justiz in Bonn Auskunft über evtl. Vorstrafen erteilt.

Sie können ein Führungszeugnis für sich selbst oder als gesetzlicher Vertreter für eine andere Person beantragen (z.B. als Eltern für ein minderjähriges Kind oder als "behördlicher" Betreuer). Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsvollmacht nachzuweisen.

Auch im Vertretungsfall wird das Führungszeugnis immer an die Person, für die der Antrag gestellt wird, bzw. an die Behörde geschickt.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Reisepass
  • Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift und das Aktenzeichen
  • für ein erweitertes Führungszeugnis eine Bescheinigung des Auftraggebers

Hinweise

Es gibt viele verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Die gängigsten Führungszeugnisse sind:

  1. Belegart N   = für private Zwecke
  2. Belegart NE = für private Zwecke (dies wird in der Regel von Arbeitgebern, Vereinen und Institutionen verlangt, bei der der Antragsteller in Kantakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinugung des Arbeitgebers, Vereins oder der Institution ist erforderlich.)
  3. Belegart O   = zur Vorlage bei einer Behörde
  4. Belegart OE = zur Vorlage bei einer Behörde (dies wird von Behörden verlangt, bei der der Antragsteller in Kantakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine entsprechende Bescheinugung der Behörde ist erforderlich.)

Bei der Belegart O und OE sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber auch ein europäisches Führungszeugnis verlangen. Ein europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

Online-Beantragung

Sie haben auch die Möglichkeit, ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de

Gebühren

  • die Gebühren betragen 13,00 €
  • für das europöische Führungszeugnis 17,00 €

Rechtsgrundlagen

§§ 30 und 30a Bundeszentralregistergesetz