Führerscheinangelegenheiten
Führerscheinangelegenheiten
Führerscheinumtausch 2022: Das sollten Sie beachten
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2033 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Motorrad- und Pkw-Führerscheine werden dabei ohne Prüfung getauscht. Ab dem Jahr 2022 erfolgt der Umtausch nach dem Geburts- beziehungsweise dem Ausstellungsjahr, dabei ist das Erwerbsdatum der Fahrerlaubnisklasse nicht entscheidend. Während Scheckkarten-Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden bereits ein Ablaufdatum beinhalten, ergeben sich die Umtauschtermine älterer Führerscheine unmittelbar aus dem Gesetz.
Folgenden Stufen- und Fristenplan sollten Sie beachten
Graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine (ausgestellt vor dem 01. Januar 1999)
Geburtsjahr des Inhabers der Fahrerlaubnis |
Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 oder später |
19. Januar 2025 |
Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt ab dem 01. Januar 1999)
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |
Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins.
Wie lese ich die Tabellen richtig?
Ich bin vor 1953 geboren? Wenn ja, ist mein Stichtag immer der 19. Januar 2033.
Wenn nein, ist entsprechend zu differenzieren:
Personen, die einen Papier-Führerschein (grau, rosa, DDR) besitzen müssen beachten, dass der Stichtag sich nach dem Geburtsjahr richtet.
Beispiel: Geburtsjahr 1955 - Stichtag ist dann der 19. Januar 2022
Personen, die einen älteren Scheckkarten-Führerschein besitzen, müssen beachten, dass der Stichtag sich nach dem Ausstellungsdatum der Scheckkarten-Fahrerlaubnis richtet.
Beispiel: Ausstellungsdatum 2000 - Stichtag ist dann der 19.Januar 2026
Wie lange ist der umgetauschte Führerschein gültig?
Der umgetauschte Führerschein ist 15 Jahre gültig. Betroffen sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Pkw- und Motorradführerscheine. Beim Umtausch von LKW- und Busführerscheinen müssen andere „echte" Befristungen beachtet werden, hier greift der Stufenplan nicht.
Darf ich noch fahren, wenn ich nicht rechtzeitig umtausche?
Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich „nur" auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder dürfen weiter unbefristet gefahren werden. Das gilt auch, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen, es besteht allerdings nicht der Tatbestand einer Straftat wie das „Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Aktuelle Informationen des Kreises Höxter zur Umtauschfrist (10. Januar 2022 - Auszug aus dem Westfalen-Blatt):
„Zurzeit erreichen uns zahlreiche Anrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, ob sie diesen Tausch bereits hätten vornehmen müssen“, erläutert Elisabeth Scheel vom Kreis Höxter, Leiterin der Abteilung Straßenverkehr. Deshalb weist der Kreis Höxter noch einmal auf die gültigen Regeln und Fristen hin.
Grund für die Umtauschpflicht ist das Ziel, in ganz Europa einen einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein zu haben. Außerdem werden alle ausgestellten Führerscheine in einer zentralen Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt erfasst, um Missbrauch zu vermeiden. Die Frist für diesen Umtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Diejenigen, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein besitzen und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehören, sollten ihren Führerschein laut Zeitplan eigentlich bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.
„Hier gibt es aber eine gewisse Entwarnung, denn die Polizei ist angewiesen, bis zum 19. Juli bei einer Kontrolle keine kostenpflichtige Verwarnung auszusprechen“, kann Scheel beruhigen. Damit werde ausreichend berücksichtigt, dass es aufgrund der Corona-Pandemie schwieriger sei, den Umtausch der alten Führerscheine vorzunehmen. Auch beim Kreis Höxter sei es nicht möglich, die aufgrund der näher rückenden Frist stark angewachsene Zahl von Anträgen bis zum 19. Januar zu bearbeiten. Darüber hinaus sei bei der Herstellung der neuen Führerscheine durch die Bundesdruckerei ebenfalls mit Verzögerungen zu rechnen.
Da ein Besuch der Führerscheinstelle im Kreishaus in Höxter wegen der Corona-Schutzmaßnahmen zurzeit nur mit Termin und unter Einhaltung der 3-G-Regeln möglich ist, bittet Elisabeth Scheel darum, dass sich zurzeit wirklich nur die Führerscheinbesitzer aus den Jahrgängen 1953 bis 1958 um den Umtausch kümmern. Die Führerscheinstelle ist telefonisch unter 05271 / 965-1441 zu erreichen. Ein persönlicher Besuch ist nicht zwingend erforderlich: Es gibt auch die Möglichkeit, sich das Formular für die Antragstellung herunterzuladen und ausgefüllt mit einem biometrischen Lichtbild per Post an die Führerscheinstelle des Kreises Höxter, Moltkestraße 12 in 37671 Höxter, zu schicken. Das Formular und ausführliche Informationen gibt es unter www.kreis-hoexter.de/6624
Ich wohne im Ausland. Muss ich in Deutschland umtauschen?
Nein, die Umtauschfristen gelten für Sie nicht. Sie müssen die Regeln Ihres Wohnsitzlandes (Lebensmittelpunkt) beachten. Dortige Umtauschfristen oder Gesundheitsuntersuchungen erfahren Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in ihrem ausländischen Wohnort.
Leben Sie in einem EU- oder EWR-Staat, so muss der Altführerschein bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Was brauche ich für den Umtausch?
Für den Umtausch benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.
Wird eine neue Gesundheitsüberprüfung erforderlich?
Beim Umtausch von Motorrad- und Pkw-Führerscheinen gibt es keine obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen. Der Antrag muss bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Wenn allerdings körperliche Defizite wie beispielsweise die Benutzung eines Rollators oder Krücken ersichtlich sind, kann die Behörde im Einzelfall Bedenken wegen der Fahreignung haben und anordnen, dass diese erneut überprüft werden muss. Der Führerscheininhaber muss dann seine Fahrtauglichkeit nachweisen. Bei nur bedingter Fahreignung können dann unter Umständen Auflagen oder Beschränkungen in Betracht kommen. Das ist unabhängig vom Umtausch.
Wieviel kostet der Umtausch?
Der Umtausch des Führerscheins kostet rund 25 Euro zuzüglich 5 Euro Gebühren, sofern Ihnen der neue Führerschein zugeschickt werden soll und zuzüglich der Kosten für das biometrische Passfoto.
Darf ich den alten Führerschein behalten?
Sie dürfen den alten Führerschein behalten, er wird jedoch entsprechend entwertet (gestanzt).
Sie haben noch Fragen? Das Bürgerbüro der Stadt Brakel oder die Führerscheinstelle des Kreises Höxter helfen Ihnen gerne weiter.