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Fundsachenverwaltung

Wer eine verlorene Sache im Bereich der Stadt Brakel findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich im Bürgerbüro der Stadt Brakel anzuzeigen.

Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen. Der Fundnachweis wird sofort aufgenommen. Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Wird die Fundsache innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher Aufforderung nicht abgeholt, wird sie in der Regel versteigert. Die Versteigerungstermine werden im Amtsblatt Brakel Erleben und auf der Internetseite öffentlich bekanntgegeben.

Finderlohn

Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen. Er kann - bei Nichtabholung durch den Eigentümer selbst das Eigentum an der Sache erwerben. Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen (Bei Geldwerten bis 500 Euro 5 %, über 500 Euro 5 % + 3 % vom Mehrwert). Der Finder kann den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

Fundtiere

Fundtiere sollten im Ordnungsamt der Stadt Brakel gemeldet werden. Sollte das Ordnungsamt nicht besetzt sein, dann wählen Sie bitte den Polizeiruf 110. Die Polizei organisiert anschließend in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt die Unterbringung des Tieres.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

BGB §§ 965 - 986