Fundsachenverwaltung
Wer eine verlorene Sache im Bereich der Stadt Brakel findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich im Bürgerbüro der Stadt Brakel anzuzeigen.
Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen. Der Fundnachweis wird sofort aufgenommen. Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Wird die Fundsache innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher Aufforderung nicht abgeholt, wird sie in der Regel versteigert. Die Versteigerungstermine werden im Amtsblatt Brakel Erleben und auf der Internetseite öffentlich bekanntgegeben.
Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen. Der Fundnachweis wird sofort aufgenommen. Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Wird die Fundsache innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher Aufforderung nicht abgeholt, wird sie in der Regel versteigert. Die Versteigerungstermine werden im Amtsblatt Brakel Erleben und auf der Internetseite öffentlich bekanntgegeben.