Stadterneuerung
Im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms können Zuwendungen für die Vorbereitung und Durchführung von einzelnen Maßnahmen gewährt werden. Geeignete Maßnahmen sind z. B.
- Planungen, Untersuchungen und Wettbewerbe zur Stadtentwicklung,
- die Gestaltung von Plätzen, Fußgängerbereichen und Straßen,
- Maßnahmen im privaten Bereich.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die evtl. Förderung bildet eine kommunale Richtlinie. In Brakel besteht diese "Fassadenrichtlinie" seit dem Jahr 1992 in der geänderten Fassung aus dem Jahr 1996.Die Voraussetzungen der Förderung nach dieser Bestimmung können in der Richtlinie der Stadt Brakel über die Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen des Sonderprogramms "Historische Stadtkerne" des Landes NRW nachgelesen werden.