Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
Erschließungsbeiträge
Für die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße fallen Erschließungsbeiträge an.
Hierbei sind 90 % des Aufwandes auf die erschlossenen Grundstücke nach dem in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel festgelegten Verteilungsschlüssel umzulegen. Die rechtliche Grundlage der Beitragserhebung bilden die §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel.
Hierbei sind 90 % des Aufwandes auf die erschlossenen Grundstücke nach dem in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel festgelegten Verteilungsschlüssel umzulegen. Die rechtliche Grundlage der Beitragserhebung bilden die §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel.