Grundsätzlich können im Rahmen der Sozialhilfegewährung Leistungen für die Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt gewährt werden.
Voraussetzung
Der Antragsteller ist hier gemeldet und/oder hält sich hier auf und erfüllt die einkommens-, vermögens- und sonstigen Voraussetzungen für eine Hilfegewährung.