Planungsangelegenheiten
Unter dem Begriff "Planungsangelegenheiten" werden die nachfolgenden Aufgabenbereiche zusammengefasst:
- Bebauungsplanangelegenheiten (qualitativ und quantitativ differenzierte Planung der Flächen(nutzungen), sog. verbindliche Bauleitplanung, sofern dies erforderlich ist, z. B. bei vielen Wohnbauflächen, Gewerbegebieten usw.)
- Aufstellungs- u. Änderungsverfahren mit der dazugehörigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
- Satzungsangelegenheiten (qualitativ und quantitativ differenzierte Erhaltung und Gestaltung von Stadtquartieren, sofern dies erforderlich ist, z. B. in städtebaulich besonders schützenswerten Lagen, Anpassungen an bestehende Vorgaben)
- Aufstellungs- u. Änderungsverfahren mit der dazugehörigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
- Stadtentwicklungsplanung und Stadterneuerung (zukünftige Struktur der Stadt in Nutzung und Bebauung, Umgang mit überholten Nutzungen, Anpassung an neuartige Anfor-derungen u.ä.)
- Verkehrsplanung der Stadt Brakel (zukünftige Verkehrsstruktur der Stadt, Anpassung an neuartige Anforderungen, Herstellung und Ausbau von Straßen u.ä.)
- Planungsrechtliche Beurteilung potenzieller Baugrundstücke mit Bauvorhaben zur Bauantragstellung, die stets über den Kreis Höxter läuft (Beurteilung nach planungsrechtlichen und erhaltungs-, gestaltungsbezogenen Vorgaben)