Ausschreibungen
Alle öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Brakel werden u. a. im Internet unter www.brakel.de in der Rubrik "Ausschreibungen" veröffentlicht.
Die Auftragsvergabe erfolgt durch das Fachamt.
Nach § 20 Abs.3 der VOB/A har der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise zu informieren, wenn bei
1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
übersteigt. Diese Informationen erscheinen auf der Internetseite der Stadt Brakel und werden sechs Monate vorgehalten.
Öffentliche Ausschreibungen
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Vergaberichtlinien der Stadt Brakel
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)dingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)