eID-Karte
eID-Karte
Gültigkeit
Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre und kann ab dem vollendeten 16. Lebensjahr beantragt werden. Die antragstellenede Person muss die Staatsangehörigkeit der EU oder EWR haben. Hinweis: Zum EWR gehören Norwegen, Island und Liechtenstein, die Schweiz gehört nicht zum EWR!
Beantragung
Eine eID-Karte beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich. Anders als beim Deutschen Personalausweis oder Deutschen Reisepass muss bei der Beantragung kein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Ebenso ist nicht die Angabe von Größe und Augenfarbe erforderlich. Die eID-Karte enthält zudem keine Unterschrift und Fingerabdrücke.
Hinweise
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient ausdrücklich nicht als Ausweispapier oder Reisedokument.
Bearbeitungszeit
Nach der Beantragung erhalten Sie per Post einen Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen. Dauer der Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Wochen.
Etwa zwei Tage nach Erhalt des Briefes kann die eID-Karte von Ihnen abgeholt werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Bürgerbüro unter 05272/360-1020 oder nutzen die Online-Terminbuchungssystem unter www.brakel.de/otb.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gebühren
Die Gebühr für eine eID-Karte beträgt für Personen ab 16 Jahre 37,00 EUR und ist bei der Antragstellung zu bezahlen.
Benötigte Unterlagen
- bei Erstausstellung einer eID-Karte wird zur Identifikation ein gültiges Ausweisdokument benötigt
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
eID-Karte-Gesetz