Urkunden
Das Standesamt stellt Urkunden aus seinen Personenstandsregistern aus.
Registerarten
Urkunden, mehrsprachige Urkunden, beglaubigte Abschriften oder Ausdrucke werden aus folgenden Bereichen erstellt.
- Geburtenregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Sie können Urkunden persönlich (Personalausweis vorlegen), telefonisch, schriftlich, durch eine bevollmächtigte Person oder per E-Mail beantragen.
Antragsvoraussetzungen
Urkunden/Auskünfte kann man nur für
- sich selbst
- den Ehegatten (=bereits verheiratet, nicht für den/die Verlobte/n)
- die Eltern
- die Kinder erhalten
Urkunden werden nur an berechtigte Personen verschickt, auch wenn sie von jemand anderen bestellt werden.
Behörden erhalten Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit, andere Personen nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird.
Gebühren
Die erste Urkunde kostet 10,00 €, jede weitere 5,00 €.