Wohngeld
Der Zweck des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieter) oder Belastung (für Wohneigentümer) für Haushalte mit geringem Einkommen.
Wohngeld ab 01. Januar 2023
Wohngeldreform 2023Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Personen, die Mieterinnen oder Mieter von Wohnraum sind,
- als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum am selbst genutzten Wohnraum haben.
Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigen-genutzten Wohnraum (Mieten oder Belastungen) handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich
- nach der Haushaltsgröße,
- dem monatlichen Gesamteinkommen und
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Antrag
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Zuständig für die Bewilligung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle des Ortes, in dem Ihre Wohnung liegt. Dort werden Sie auch bei Fragen zum Wohngeld beraten und erhalten Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags. Die örtlichen Wohngeldstellen halten Papiervordrucke für die Antragstellung bereit. Informationen und Erläuterungen zum Wohngeld sowie herunterladbare Vordrucke erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Hier gelangen Sie direkt zu den Anträgen:
- Antrag Mietzuschuss (barrierefrei)
- Antrag Lastenzuschuss (barrierefrei)
- Anlage für Haushalte mit mehr als vier Personen (barrierefrei)
Hier gelangen Sie zur Anleitung: Schritt für Schritt zum Wohngeld
Hinweise und Besonderheiten
Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail: wohngeldstelle@brakel.de gezahlt. Bitte fügen Sie auch der E-Mail den formellen Antrag auf Wohngeld bei. Eine Bewilligung kann erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Die Wohngeldzahlung erfolgt jeweils zu Beginn des Monats. Zur Fristwahrung reicht auch ein formloser Antrag aus.
Sichere Datenübermittlung
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Dokumente für den Wohngeldantrag verschlüsselt bei der Stadt Brakel einzureichen, und zwar über die nachfolgende Webadresse https://www.brakel.de/sicher