Vergnügungssteuer
Erhebung von Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer) sowie für Vergnügungen besonderer Art
Spielgerätesteuer
Steuergegenstand ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und ähnlichen Geräten zur Benutzung gegen Entgelt.
Steuersätze für Spielgeräte
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
11 v.H. des Einspielergebnisses
11 v.H. des Einspielergebnisses
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonstigen Orten
11 v.H. des Einspielergebnisses
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
35,00 € je Gerät und angefangenem Monat
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonstigen Orten
25,00 € je Gerät und angefangenem Monat
Spielgeräte, die Gewaltspiele enthalten
500,00 € je Gerät und angefangenem Monat
Vergnügungssteuer für Vergnügungen besonderer Art
Der Besteuerung unterliegen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
- Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
Kartensteuer
22 v.H. des Eintrittspreises oder Entgelts
Pauschalsteuer nach dem Spielumsatz
6 v.H. des Spielumsatzes
Pauschalsteuer nach der Größe des benutzten Raumes
1,00 € je Veranstaltungstag und angef. 10 m² Fläche
Verfügbare Dokumente
Steueranmeldung Vergnügungssteuer
(PDF: 80 kB)