Inhalt

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen.

Benötigte Unterlagen

Ausweispapiere des Antragstellers oder der sorgeberechtigten bzw. bevollmächtigten Person

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Jugendarbeitsschutzgesetz

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Höxter, Antragsformulare können im Bürgerbüro der Stadt Brakel abgeholt werden.