Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen.
Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen.