Sozialhilfe
Das Amt "Finanzielle Hilfen" ist nach der Delegationssatzung des Kreises Höxter für weite Teile der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe- (SGB XII) zuständig.
Bestandteile der Sozialhilfe
Im Wesentlichen handelt es sich um:- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
- Einmalige Hilfen
- Hilfen in besonderen und anderen Lebenslagen (z.B. Bestattungskosten)