BürgerBus Brakel
Fünf Jahre jung und aus dem Stadtgeschehen nicht mehr wegzudenken: Der Bürgerbusverein Brakel hat in der kurzen Zeit seines Bestehens mehr als 40. 000 Fahrgäste transportiert. 30 Ehrenamtliche steuern 40 Haltestellen an.
Die Vorsitzenden Andrea Schulte und Wilhelm Krawinkel bilanzieren hocherfreut, dass der Brakeler Bürgerbus sich in den fünf Jahren etabliert hat. "Die Fahrer leisten jährlich unentgeltlich 3000 Stunden." Dieses Engagement würdigt auch Bürgermeister Hermann Temme: " Der Bürgerbusverein ermöglicht es den Menschen, mobil und somit lebenfreudig zu bleiben. Ich bin glücklich und sehr stolz, zu sehen, wie sehr die Menschen in Brakel füreinander einstehen."Besonders die älteren Mitbürger seien oft auf den ÖPNV angewiesen, in dessen Netz leider nach wie vor Lücken bestünden. Im ländlichen Raum sei die Nachfrage jedoch nicht groß genug, als dass ein Verkehrsunternehmen wirtschaftlich solche Strecken bedienen könne.
Erste Fahrt am 17. Oktober 2011
Nachdem sich bereits der Schul- und Sozialausschuss der Stadt Brakel am 06. Oktober 2010 und nachfolgend der Rat der Stadt Brakel am 02. November 2010 einstimmig dafür ausgesprochen haben, einen Bürgerbus-Verein für Brakel zu unterstützen und zu fördern, wurde dieser im Rahmen einer Infoveranstaltung am 04. Januar 2011 gegründet. Damit wurde eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu einem durch Brakel rollenden Bürgerbus genommen.
Am Montag 17. Oktober 2011 ging der Bürgerbus pünktlich um 8.00 Uhr auf seine erste Fahrt. Nach nur knapp einem Jahr der Planung und Vorbereitung, nahm nach Bad Driburg, Warburg und Altenbeken jetzt auch in Brakel der Bürgerbus seinen Linienverkehr auf. Am 12. Oktober 2011 wurde die Bürgerbus-Linie-554 offiziell dem Bürgerbusverein Brakel übergeben. Es ist der 101. Bürgerbus in NRW. 23 ehrenamtliche Fahrer und Fahrerinnen stehen dem Bürgerbus zur Verfügung. Sie wurden in den Wochen zuvor von der BBH (Bahn-Bus-Hochstift) ausführlich geschult und in den Linienverkehr eingewiesen.Zahlreiche Bürger sowie Gäste aus der Verwaltung, Politik und Wirtschaft konnte die seinerzeitige Vorsitzende des Bürgerbusvereins Brakel, Marese Demmler zu diesem langersehnten Termin willkommen heißen. Die Vorsitzende danke der Verwaltung und der BBH und anderen, für die professionelle Unterstützung. Die Fahrermannschaft freut sich auf den Start des Bürgerbusses und auf die Ausübung ihres Ehrenamtes.
Preisübersicht
Gemäß Preisliste und Tarife der BBH-PB (Fden Flyer finden Sie ebenfalls auf dieser Seite als PDF) gestalten sich die Fahrpreise des Bürgerbusses wie folgt (Stand: 01. August 2018):
Einzelticket
- Kurzstrecke: 1,40 Euro
- Preisstufe 1: 2,50 Euro
4er-Tickets
- Kurzstrecke: 5,40 Euro
- Preisstufe 1: 8,90 Euro
60plusAbo (Stadtgebiet): 29,50 Euro
60plusAbo (Hochstift): 42,00 Euro
9 Uhr Monatsticket: 54,10 Euro
Kinder unter 6 Jahren sind frei, ebenso Schwerbehinderte, die über einen Schwerbehindertenausweis und eine Wertmarke verfügen.
Fahrgäste mit Behinderung
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen und damit Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Die Wertmarke, die für ein Jahr gültig ist kostet 80 Euro, der Preis für eine Halbjahreskarte beträgt 40 Euro.
Eine Wertmarke gegen Gebühr erhalten auf Antrag:
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G (Personen, bei denen die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist)
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG (Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung)
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Gl (gehörlose Personen)
Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl (blinde Personen)
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H (hilflose Personen)
- Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten
- Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten
- Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten
- Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben