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Verfügungsfonds in der historischen Innenstadt

Mit dem Verfügungsfonds fördert die Stadt Brakel Projekte, Maßnahmen und Aktionen, die sich positiv auf die historische Innenstadt auswirken. Ziel der bezuschussten Aktivitäten ist die Stärkung und Belebung des Stadtzentrums. Dazu gehören der Erhalt der Innenstadtfunktion, die Beseitigung städtebaulicher Missstände sowie die Unterstützung von privaten Investitionen in der Innenstadt. Mit dem Verfügungsfonds als Maßnahme im „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskosten“ (ISEK) stehen für die Umsetzung Ihrer Ideen Städtebaufördermittel bereit. Machen Sie mit! Bewerben kann sich jeder, der an der Gestaltung der Innenstadt teilhaben möchte. In den folgenden Abschnitten erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Fragen. Die Vergaberichtlinie sowie das Antragsformular stehen im unteren Bereich zum Download zur Verfügung.

Warum wird gefördert?

Die Stadt Brakel hat das Ziel, die Innenstadt in ihrer Funktion zu erhalten und die Belebung und Aktivierung der Innenstadt zu fördern. Dazu gehört insbesondere die Steigerung der Verweil- und Aufenthaltsqualität.

Auf Grundlage des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Historischen Stadtkern der Kernstadt Brakel“ stehen Städtebaufördermittel von Bund, Land NRW und Kommune zur Verfügung.

Der Fonds wird zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert. Die verbleibenden 50 v. H. der Mittel werden von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Stadt in den Fonds eingestellt.

Was wird gefördert?

Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen im Fördergebiet eingesetzt werden. Der Teil der Mittel, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.

Beispiele „Investive Maßnahmen“:

  • bauliche Maßnahmen im Straßenraum
  • Investitionen in die Möblierung und Beschilderung des öffentlichen Raums
  • Anlage von Grünanlagen und Kunstobjekten
  • Umsetzung von Lichtkonzepten

Beispiele „Investitionsvorbereitende Maßnahmen“:

  • Erarbeitung entsprechender Analysen und Konzepte, die für die Umsetzung von investiven Maßnahmen notwendig sind
  • Erarbeitung von Standortprofilen (Schwerpunkt Einzelhandel/Flächennutzungen/Branchenmix)
  • Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für (Laden-) Flächen
  • Erstellung von Gestaltungsleitfäden (beispielsweise für Schaufenster, Werbeanlagen)
  • Durchführung von Wettbewerben, Befragungen oder Managementaufgaben

Beispiele „Nicht-investive Maßnahmen“:

  • Neugestaltung von Anlieferverkehr
  • Serviceoffensiven zur Kundenbindung
  • Einrichtung von Lieferservice für Kunden
  • Durchführung von Marketingaktionen (zum Beispiel Broschüren, Flyer, Plakate, Internet, Merchandising-Artikel) – insbesondere zur Markenbildung und Orientierung
  • Erstellung von Standortbroschüren
  • Einstellung von Kontrolldiensten im Quartier
  • Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmen (zum Beispiel für Händler, Dienstleister und Gastronomen)

Folgende Kriterien – von denen mindestens ein Kriterium erfüllt sein muss - bilden die Voraussetzung für die Förderung:

  • ein eindeutiger Bezug zum Fördergebiet muss vorhanden sein
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Integration unterschiedlicher Gruppen im Historischen Stadtkern
  • Belebung des Einzelhandels

Erstmalige Anschaffungen/Projekte im Fördergebiet werden bevorzugt gefördert.

Förderfähige Kosten aus dem Verfügungsfonds sind

  • Sachkosten,
  • Honorarkosten,
  • Investitionsgüter, die überwiegend im Fördergebiet Historischer Stadtkern zum Einsatz kommen und nach dem Projektende dort verbleiben

Wer wird gefördert?

Antragsteller/Zuwendungsempfänger können sein:

  • Privatpersonen aus dem Fördergebiet Historischer Stadtkern,
  • Gewerbetreibende aus dem Fördergebiet Historischer Stadtkern,
  • Vereine/Bürgerinitiativen,
  • Gemeinnützige Träger,
  • Öffentliche und private Bildungs-/Betreuungseinrichtungen.

Der Fonds wird zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert. Die verbleibenden 50 v. H. der Mittel werden von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Stadt in den Fonds eingestellt. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Antrag darzustellen.

Wie wird gefördert?

Einem Projektvorhaben können auf Antrag Fördermittel bewilligt werden. Wichtig ist, dass vor einer schriftlichen Bewilligung mit dem Vorhaben nicht begonnen werden darf. Im Rahmen der Antragstellung steht Ihnen die Stadt Brakel, Wirtschaftsförderung, gerne beratend und mit weiteren Informationen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Folgender Ablauf ist für eine Förderung einzuhalten:

  1. Antragstellung, gegebenenfalls nach vorhergehender Beratung
  2. Prüfung des Antrags und Bewilligung durch das Vergabegremium
  3. Erhalt eines Förderbescheides
  4. Projektumsetzung durch den Antragsteller
  5. Vorlage der Nachweise zur Verwendung
  6. Kosten und Belege
  7. Bericht zur Öffentlichkeitsarbeit (Presseauszug mit inhaltlichem Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Städtebauförderung)
  8. Fotonachweis
  9. Auszahlung der bewilligten Fördermittel durch die Stadt Brakel

Abschlagszahlungen sind nach Erhalt des Förderbescheides ausnahmsweise möglich, wenn die Durchführung andernfalls gefährdet wäre und nachgewiesen wird, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Vergabegremium ist der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brakel. Das Gremium entscheidet (nach einem eingereichten Antrag mit vollständigen Unterlagen bei der Verwaltung) über geplante Maßnahmen mit einem geschätzten Ausgabebetrag ab 2.000 (mögliche Förderung = 1.000 ). Geringere Ausgaben werden direkt von der Verwaltung bearbeitet und entschieden. Das Vergabegremium wird hierüber anschließend informiert. Der Haupt- und Finanzausschuss tagt im Rahmen der kommunalpolitischen Sitzungsrunden. Die Sitzungstermine sind im Ratsinformationssystem einsehbar.

Bisherige Maßnahmen im Fördergebiet

Praxisbeispiel in bundesweiter Arbeitshilfe

In einer bundesweiten Arbeitshilfe des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung ist der Verfügungsfonds der Stadt Brakel als positives Praxisbeispiel aufgenommen worden. Die Arbeitshilfe finden Sie im unteren Bereich zum Download.