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Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl

Am 13. September 2020 werden die Räte der Städte und Gemeinden, die Kreistage sowie die Bürgermeister und Landräte für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahlberechtigten erhalten am Wahltag 4 Stimmzettel, auf der sie jeweils eine Stimme abgeben können.

Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen sind deutsche Staatsangehörige und Angehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 16 Tagen (28.08.2020) in Brakel ihren Hauptwohnsitz haben. Somit sind ca. 13.300 Wahlberechtigte in Brakel aufgerufen, an den Kommunalwahlen am 13. September teilzunehmen.

Am 27. September kann es unter Umständen zu einer Stichwahl kommen. Dies ist der Fall, wenn bei der Wahl am 13. September keiner der Landrats- oder Bürgermeisterkandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann.

Das Gebiet der Stadt Brakel ist für die Kommunalwahlen in 16 Wahlbezirke eingeteilt, die sich in 21 Stimmbezirke aufteilen. In jedem der 16 Wahlbezirke wird ein/e Vertreter/Vertreterin direkt in den Rat der Stadt Brakel gewählt. Die übrigen 16 Mitglieder des Rates werden aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen bestimmt. Der Rat der Stadt Brakel setzt sich somit aus insgesamt 32 Ratsmitgliedern zusammen.

Eine Liste der Direktkandidaten/-kandidatinnen zum Rat der Stadt Brakel finden Sie hier.

Eine Aufstellung der Kandidaten/Kandidatinnen für die Wahl zum/zur Bürgermeister/Bürgermeisterin der Stadt Brakel finden Sie hier.

Sollten Sie am Wahltag (13. September 2020) keine Möglichkeit (z.B. wegen Krankheit oder Urlaub) haben, Ihr Wahllokal aufzusuchen, können Sie sich der Briefwahl bedienen. Informationen hierzu finden Sie hier.

Zur Durchführung der Wahlen wird in jedem Stimmbezirk ein Wahllokal eingerichtet, in dem jeweils 1 Wahlvorstand eingesetzt wird, der aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter sowie weiteren 4 Beisitzern besteht. In den 21 Wahllokalen sowie den Briefwahlvorständen werden somit 150 Wahlhelfer erforderlich sein, um einen reibungslosen Ablauf der Kommunalwahlen zu gewährleisten. Das Wahlamt benötigt aus diesem Grund noch freiwillige Wahlhelfer für die Tätigkeit im Wahllokal.
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelfer haben, erhalten Sie hier nähere Informationen.