Inhalt

Dichtheitsprüfungen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung NRW

Bisher mussten regelmäßig Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasseranlagen gem. § 61a Landeswassergesetz durchgeführt werden. Der § 61a LWG wurde aufgehoben. Nun gab es im August 2020 eine weitere Anpassung der Verordnung. Dichtheitsprüfungen der Schmutz- bzw. Mischwasserleitungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2020). Nunmehr sind Dichtheitsprüfungen nur noch bei Neubauten bzw. wesentlichen Veränderungen an den Entwässerungsleitungen und bei industriellen und gewerblichen Betrieben durchzuführen. Zusätzlich gibt es jetzt eine Pflicht bei begründeten Verdachtsfällen in Wasserschutzgebieten. Die generelle Prüfpflicht in Wasserschutzgebieten dagegen ist entfallen.

Leitungen, durch welche ausschließlich Regenwasser fließt, brauchen nicht überprüft zu werden.

Bis wann muss die Dichtheitsprüfung nach der SüwVO Abw NRW 2020 erfolgt sein?

Der Grundstückseigentümer muss seine private Abwasserleitung, durch die Schmutzwasser fließt, nach der Einrichtung oder wesentlichen Änderungen unverzüglich von einem anerkannten Sachkundigen prüfen lassen. Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn bei bestehenden Gebäuden z.B. die Lage von Sanitäreinrichtungen innerhalb des Gebäudegrundrisses verändert wird oder wenn z.B. bestehende Abwasserrohre auf dem Grundstück oder unter einem Gebäude verändert oder erneuert werden. Die Pflicht bei begründeten Verdachtsfällen ergibt sich beispielsweise bei Absackungen, auffälligem Fremdwassereintrag aus Fehlanschlüssen wie Drainagen oder Einträgen von Fremdstoffen wie Sand und Erde.

Der Sachkundige muss die Abwasserleitung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen (gem. § 8 Abs. 2 SüwVO Abw NRW 2013).

Wer darf die Dichtheitsprüfung durchführen?

Anerkannte Sachkundige mit einer nachweisbaren Fachkundeschulung sind dazu berechtigt die Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Das Land NRW führt hierzu eine Auflistung geeigneter Unternehmen.

Wo müssen die Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden?

Bestehende Abwasserleitungen, durch die industrielles oder gewerbliches Abwasser fließt, sollen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden. Gewerbliches Abwasser enthält besondere Inhaltsstoffe, die in einem reinen Wohngebäude in der Regel nicht vorkommen. Diese Abwässer sind auch in den Anhängen 2 bis 57 der Abwasserverordnung des Bundes näher beschrieben.

Hierzu gehören z.B. private Abwasserleitungen, die Schmutzwasser von Zahnbehandlungen (Anhang 50), chemische Reinigung (Anhang 52) oder Wäschereien (Anhang 55) führen.

Wann ist die Dichtheitsprüfung zu wiederholen?

Private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen, sind abweichend von der DIN 1986 Teil 30 nach 30 Jahren erneut zu prüfen. Die Frist von 30 Jahren beginnt mit dem Ablauf der, in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, festgesetzten Frist der erstmaligen Prüfung.

Was ist mit denen, die bereits geprüft worden sind?

Private Abwasserleitungen, die nach dem 01. Januar 1996 geprüft worden sind, bedürfen keiner erneuten erstmaligen Prüfung, sofern Prüfung und Prüfungsbescheinigung den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Anforderungen entsprechen (gem. SüwVO Abw NRW).

Wie und wann hat die Reparatur von privaten Abwasserleitungen zu erfolgen?

Sind an den privaten Abwasserleitungen große Schäden festgestellt worden, hat diese der Grundstückseigentümer kurzfristig zu sanieren. Mittelgroße Schäden sind in einem Zeitraum von 10 Jahren zu sanieren. Bei Bagatellschäden ist eine Sanierung in der Regel vor der Wiederholungsprüfung (gem. § 8 Abs. 8 SüwVO Abw NRW 2013) nicht erforderlich (Gem. § 10 Abs. 1 SüwVO NRW 2013). Die Stadt kann von den Sanierungsfristen des § 10 Abs. 1 SüwVO NRW 2013 abweichen und nach pflichtmäßigen Ermessen im Einzelfall entscheiden.