Friedhofsverwaltung
In den Bereich der Friedhofsangelegenheiten fallen daher die folgenden Aufgaben:
- Erarbeitung und Umsetzung des Friedhofs- und Bestattungsrechts
- Verwaltung und Unterhaltung der städtische Friedhöfe und Friedhofskapellen inklusive Jüdischer Friedhof
- Vergabe von Bestattungsterminen
- Abwicklung von Bestattungen inklusive Verhandlung/Beratung mit den Angehörigen und Abrechnung der Bestattungsgebühren
- Bearbeitung von Anträgen zur Aufstellung von Grabmälern und Vergabe von Wahlgrabstätten
Grabarten
Reihengrabstätten
Erdbestattung Sarg - Reihengrabstätten dienen der Aufnahme jeweils eines einzelnen Verstorbenen und werden zeitlich und räumlich "der Reihe nach" für die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht kann erst anlässlich des Todesfalles erworben werden. Das Nutzungsrecht am Reihengrab erlischt nach Ablauf der Ruhezeit. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. "Pflegegrabstätten" möglich - siehe Punkt "Grabpflege".
Wahlgrabstätten
Erdbestattung Sarg - Wahlgrabstätten dienen der Aufnahme jeweils eines einzelnen oder mehrerer Verstorbener (1er-Wahlgrab, 2er-Wahlgrab,...). Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen und kann in der Regel einmal wiedererworben werden. Der Wiedererwerb ist nur für die gesamte Wahlgrabstätte für die Dauer von 5, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahren und auf Grund einer weiteren Bestattung für weitere 30 Jahre möglich. "Pflegegrabstätten" möglich - siehe Punkt "Grabpflege".
Urnenreihengrabstätten
Erdbestattung Urne - Urnenreihengrabstätten dienen der Aufnahme jeweils eines einzelnen Verstorbenen und werden zeitlich und räumlich "der Reihe nach" für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht kann erst anlässlich des Todesfalles erworben werden. Das Nutzungsrecht am Urnenreihengrab erlischt nach Ablauf der Ruhezeit. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Aschebeisetzung ohne Urne "Aschestreufeld"
Auf dem Friedhof in der Kernstadt und im Ortsteil Gehrden ist ein Aschestreufeld eingerichtet worden, auf dem die Asche durch Verstreuung beigesetzt wird. Diese Form der Bestattung muss der Verstorbene bereits zu Lebzeiten verfügt haben.
Bestattung unter einem Baum
Baumbestattung als 1er- oder 2er-Urnenwahlgrabstätte, mit zentraler Gedenkstätte, Namensplatte als Denkmal, pflegeleichte Rasenfläche, Ortsnähe zu den Wohnungen der Angehörigen und somit kurzfristige Erreichbarkeit,… dies ist seit Mitte 2012 das neue Bestattungsangebot der Friedhofsverwaltung der Stadt Brakel auf allen städt. Friedhöfen.
Erdbestattung Urne bzw. Sarg - Auf dem Friedhof in der Kernstadt und in den Ortsteilen sind nicht näher gekennzeichnete Urnenreihen- und Reihengrabfelder für namenlose Bestattungen eingerichtet. Die Anlage und Pflege der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Grabstätten werden einheitlich mit Rasen begrünt und gemäht. Über die Grablage wird keine Auskunft erteilt.
Grabpflege
Es gibt aber auch so genannte "Pflegegrabstätten". Hier übernimmt die Friedhofsverwaltung die Herrichtung und Pflege. Diese Grabstätten werden mit Rasen begrünt und können mit einem liegenden Grabmal/ Namenstafel belegt werden.
Grabmale und Grabeinfassungen
Bestattungszeit
Die Herstellung des ersten Grabhügels und die Beseitigung der bei der Bestattung niedergelegten Kränze und Blumen übernimmt die Friedhofsverwaltung. Ein kurzer Anruf genügt.
Gebühren
Gebühr Nutzungsrecht
- Reihengrab bis 6 Jahre (Kindergrab): 398,00 €
- Reihengrab ab 6 Jahre: 598,00 €
- anonymes Reihengrab: 718,00 €
- pflegefreies Reihengrab: 837,00 €
- Wahlgrab "alt", je Grabstelle: 1.316,00 €
- Wahlgrab "neu", je Grabstelle: 1.436,00 €
- pflegefreies Wahlgrab, je Grabstelle: 1.675,00 €
- Urnenreihengrab: 299,00 €
- anonymes Urnenreihengrab: 299,00 €
- pflegefreies Urnenreihengrab: 498,00 €
- Urnenwahlgrab 1-stellig: 598,00 €
- Urnenwahlgrab 2-stellig: 648,00 €
- Urnen-Baumgrab 1-stellig: 847,00 €
- Urnen-Baumgrab 2-stellig: 947,00 €
- Aschestreufeld: 99,00 €
- Verlängerung Wahlgrab je Stelle/Jahr: 47,00 €
- Verlängerung pflegefreies Wahlgrab je Stelle/Jahr: 55,00 €
- Verlängerung Urnenwahlgrab 1-stellig/Jahr: 23,00 €
- Verlängerung Urnenwahlgrab 2-stellig/Jahr: 25,00 €
- Verlängerung Urnen- Baumgrab 1-stellig/Jahr: 33,00 €
- Verlängerung Urnen- Baumgrab 2-stellig/Jahr: 37,00 €
Gebühr Bestattung
- Reihen/Kindergrab Personen bis zu 6 Jahren: 212,00 €
- Reihen/Kindergrab Personen über 6 Jahren: 660,00 €
- Wahlgrab Personen bis zu 6 Jahren: 212,00 €
- Wahlgrab Personen über 6 Jahren: 660,00 €
- Urne: 180,00 €
- Aschebeisetzung ohne Urne: 29,00 €
- Zuschlag Samstagsbestattung: 119,00 €
Benutzung der Friedhofshallen
- Nutzung der Friedhofskapelle/Trauerfeier: 344,00 €
- Kühl/Aufbewahrungskammer pro Tag: 135,00 €
Verwaltungsleistungen
- Grabmalgenehmigungen: 26,00 €
Abbau von Grabanlagen/Einebnungen
- Reihengrab: 207,00 €
- Wahlgrab je Stelle: 173,00 €
- Urnengrab 1- stellig: 138,00 €
- Urnengrab 2- stellig: 207,00 €
- Kindergrab: 207,00 €
- Namensplatte bei Baum/Rasengräbern: 83,00 €
Genehmigung von Grabmälern
- Für jede Grabart pro Antrag: 26,00 €
Grabstättenreservierung
- Für ein Wahlgrab (Sarg) für die Dauer von 5 Jahren: 75,00 € pro Stelle
- Für ein Wahlgrab (Urne) für die dauer von 5 Jahren: 50,00 € pro Stelle