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Auskunft aus dem Melderegister

Jede Person, die in Brakel gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind. Aber auch Dritte erhalten, wenn schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht entgegenstehen, Auskunft.

Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben

                    Name und Vorname
                    evtl. Geburtsdatum
                    bekannte Anschrift

über die gesuchte Person machen.

Wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht stimmen die Meldeverhältnisse mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen nicht immer überein. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Auskunft kann nicht übernommen werden.

Einfache Melderegisterauskunft

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft kann nur schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Um eine Auskunft zu erhalten müssen mindestens drei Kriterien erfüllt werden:
  • Familienname oder frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht oder Anschrift

Erweiterte Melderegisterauskunft

Zu den o.g. Daten (einfache Melderegisterauskunft) dürfen gem. § 45 Bundesmeldegesetz (BMG) bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zusätzlich folgende Daten übermittelt werden:

  • Tag und Ort der Geburt
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Die gesuchte Person wird über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unterrichtet.

Gebühren

Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig. Die Gebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist, die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann.

  • Einfache Melderegisterauskunft:
    11,00 Euro je Betroffenen
  • Erweiterte Melderegister-Auskunft:
    15,00 Euro je Betroffenenen
  • Auskunft aus einer Altdatei (Archiv):
    15,00 bis 50,00 Euro je Betroffenen

Die Gebühren können wie folgt entrichtet werden:

  • in bar (bei persönlicher Vorsprache)
  • per Verrechnungsscheck oder
  • durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Brakel:

                     Sparkasse Höxter
                     
IBAN: DE90 4725 1550 0000 0009 01
                     
BIC: WELADED1HXB

Bitte geben Sie bei Überweisungen folgenden Verwendungszweck 122010/431100/Name u. Vorname an und fügen Sie die Durchschrift oder eine Kopie des Überweisungsauftrags als Zahlungsnachweis der Anfrage bei.

Hinweise

  • Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden.
  • Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.