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07.10.2021

Widmung der Straße Gewerbegebiet im Bereich der Stadt Brakel

Die nachfolgend näher bezeichnete Erschließungsanlage wird als Gemeindestraße gem. § 6 des z.Z. gültigen Landesstraßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 "grauer markierter Bereich" =  gewidmete „Straßenfläche“