07.10.2021
Widmung der Straße Gewerbegebiet im Bereich der Stadt Brakel
Die nachfolgend näher bezeichnete Erschließungsanlage wird als Gemeindestraße gem. § 6 des z.Z. gültigen Landesstraßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
"grauer markierter Bereich" = gewidmete „Straßenfläche“