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05.06.2020

Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Brakel am 13. September 2020

Gemäß § 24 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.8.1993 (GV. NRW. S. 592, 967), in der zurzeit gültigen Fassung fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Brakel am 13.09.2020 auf.  Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 17 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454 ber. S. 509 und 1999 S. 70) in der zurzeit gültigen Fassung weise ich hin.  Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die vom Wahlleiter der Stadt Brakel, Rathaus, Am Markt 12, 1. OG, Zimmer 22, 33034 Brakel, während der Dienststunden kostenlos abgegeben werden. Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die in Deutschland wohnen, sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.