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10.09.2020

Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2021/2022

Für alle Kinder, die vom 01. Oktober 2014 – 30. September 2015 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 01. August 2021 (§ 35 Abs.1 Schulgesetz NRW –SchulG-). Die Anmeldung der Schulanfänger ergibt sich aus den §§ 46 Abs.3 und 123 SchulG i.V.m. dem RdErl. zur Überwachung der Schulpflicht vom 04.02.2007 (ABl. NRW.S. 155) und der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule den dazu ergangenen zurzeit gültigen Verwaltungsvorschriften –VvzAO-GS, RdErl. vom 23.03.2005 (SGV.NRW.223). Die Eltern sind verpflichtet, ihr schulfplichtig werdendes Kind an der Grundschule anzumelden. Die Termine der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel sind: