Inhalt
04.12.2018

Verwaltungsgericht kippt verkaufsoffenen Sonntag in Brakel

Das Verwaltungsgericht Minden hat auf Antrag der ver.di Dienstleistungsgewerkschaft den Beschluss gefasst, dass die Geschäfte in Brakel anlässlich des Nikolausmarktes (06. – 09.12.2018) am geplanten verkaufsoffenen Sonntag nicht öffnen dürfen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte in der letzten Woche kurz vor dem traditionellen Nikolausmarkt, der gemeinsam von der Stadt Brakel und dem Werbering Brakel veranstaltet wird, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht mit dem Ziel, den verkaufsoffenen Sonntag zum traditionellen Nikolausmarkt zu verhindern, da dieser nach Meinung ver.di’s durch die aktuelle Verordnung nicht abgedeckt sei.