Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Rat der Stadt Brakel am 14.09.2025
Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) sowie der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung fordert der Wahlleiter der Stadt Brakel zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Brakel am 14.09.2025 auf.
Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die vom Wahlleiter der Stadt Brakel, Rathaus, Am Markt 12, 1. OG, Zimmer 22, 33034 Brakel, während der Dienststunden kostenlos abgegeben oder auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die in Brakel wohnen, sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.
Erforderliche Unterlagen:
für Parteien oder Wählergemeinschaften
- Niederschrift über die Mitglieder-/ Vertreter-/ Wahlberechtigtenversammlung
nach dem Muster der Anlage 9a KWahlO - Versicherung an Eides statt
nach dem Muster der Anlage 10a KWahlO - Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk
nach dem Muster der Anlage 11a KWahlO
(je Wahlbezirk ein separater Vordruck erforderlich) - Zustimmungserklärung
nach dem Muster der Anlage 12a KWahlO
(je Bewerber ein separater Vordruck erforderlich) - Wahlvorschlag für die Wahl aus der Reserveliste
nach dem Muster der Anlage 11b KWahlO - Zustimmungserklärung
nach dem Muster der Anlage 12b KWahlO
(je Bewerber ein separater Vordruck erforderlich) - Wählbarkeitsbescheinigung
nach dem Muster der Anlage 13a KWahlO
(je Bewerber ein separater Vordruck erforderlich)
nur für Wählergemeinschaften zusätzlich:
- Rechenschaftsberichte bzw. Erklärung gemäß § 15a Absatz 2 KWahlG
nach dem Muster der Anlage 27 KWahlO - ggfls. Mitteilung gemäß § 15a Absatz 3 KWahlG
nach dem Muster der Anlage 28 KWahlO
sofern noch nicht im Rat/Kreistag/Landtag oder Bundestag vertreten, zusätzlich erforderlich:
- 5 Unterstützungsunterschriften je Wahlbezirk
nach dem Muster der Anlage 14a KWahlO - 13 Unterstützungsunterschriften für die Reserveliste
nach dem Muster der Anlage 14b KWahlO - dazugehörige Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterstützungsunterschriften
nach dem Muster der Anlage 15 KWahlO (sofern nicht auf Anlage 14b KWahlO bereits erfolgt) - Nachweis der Wahl des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes nach demokratischen Grundsätzen
- schriftliche Satzung und Programm (Alternativ: die Bestätigung der zuständigen Behörde, dass der Nachweis ihr gegenüber geführt worden ist)
für Einzelbewerber/in
- Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk
nach dem Muster der Anlage 11a KWahlO - Zustimmungserklärung
nach dem Muster der Anlage 12a KWahlO - Wählbarkeitsbescheinigung
nach dem Muster der Anlage 13a KWahlO - 5 Unterstützungsunterschriften
nach dem Muster der Anlage 14a KWahlO - dazugehörige Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterstützungsunterschriften
nach dem Muster der Anlage 15 KWahlO (sofern nicht auf Anlage 14b KWahlO bereits erfolgt) - Rechenschaftsberichte bzw. Erklärung gemäß § 15a Absatz 2 KWahlG
nach dem Muster der Anlage 27 KWahlO - ggfls. Mitteilung gemäß § 15a Absatz 3 KWahlG
nach dem Muster der Anlage 28 KWahlO
Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge für die Wahl zum Rat der Stadt Brakel sind spätestens bis zum 07. Juli 2025, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), beim Wahlleiter der Stadt Brakel, Rathaus, Am Markt 12, 1. OG, Zimmer 22, 33034 Brakel, einzureichen.
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch vorher behoben werden können.
Auf die im Wahlvorschlagsverfahren zu beachtenden Wahlrechtsvorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung wird besonders hingewiesen.
Einteilung in Wahlbezirke
Ein Abdruck der Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Brakel in Wahlbezirke in der Fassung des Wahlausschussbeschlusses vom 24. September 2025 ist zu Ihrer weiteren Information hier beigefügt.