Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Brakel am 14.09.2025
Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) sowie der Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung fordert der Wahlleiter der Stadt Brakel zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Brakel am 14.09.2025 auf.
Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die vom Wahlleiter der Stadt Brakel, Rathaus, Am Markt 12, 1. OG, Zimmer 22, 33034 Brakel, während der Dienststunden kostenlos abgegeben oder auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die in Deutschland wohnen, sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.
Insbesondere bitte ich zu beachten:
- Einzureichende Unterlagen
- Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 11 d der KWahlO eingereicht werden. Er muss enthalten:
- Den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe, die den Wahlvorschlag einreicht; andere Wahlvorschläge können auch durch ein Kennwort des Wahlvorschlagsträgers gekennzeichnet werden;
- Familienname, Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung), E-Mail Adresse und Telefon sowie die Staatsangehörigkeit des Bewerbers.
- Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein (§ 15 Abs. 2 Satz 1 KWahlG). Bei anderen Wahlvorschlägen muss der Unterzeichner des Wahlvorschlages im Wahlgebiet wahlberechtigt sein; § 46 d Abs. 1 Satz 2 des KWahlG bleibt unberührt. Aus dem Wahlvorschlag sollen ferner Namen, Anschrift, Telefon und E-Mail der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson hervorgehen.
- Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 11 d der KWahlO eingereicht werden. Er muss enthalten:
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- Die Zustimmungserklärung (Anlage 12c KWahlO)
- Bewerber können nicht gleichzeitig für die Wahl zum Bürgermeister oder Landrat in mehreren Gemeinden und Kreisen kandidieren.
- Die Zustimmungserklärung (Anlage 12c KWahlO)
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- Die Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 13b KWahlO)
- Wählbar ist, wer am Tag der Wahl Deutscher im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz oder Unionsbürger ist, seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland innehat, das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
- Nicht wählbar ist, wer am Wahltag durch Richterspruch die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
- Die Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 13b KWahlO)
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- Die Niederschrift über die Versammlung der Partei oder Wählergruppe zur Aufstellung des Bewerbers (Anlage 9c KWahlO)
- Versicherung an Eides statt (Anlage 10c KWahlO)
ferner sind erforderlich, sofern es sich nicht um einen Bewerber einer bereits im Stadtrat, Kreistag oder Landtag vertretenden Partei oder Wählergruppe sowie den Amtsinhaber handelt:
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- mindestens 170 Unterstützungsunterschriften (Formblätter nach Anlage 14c KWahlO)
- bei der Anforderung der Formblätter ist die Bezeichnung des Wahlvorschlagsträgers, bei Parteien und Wählergruppen auch deren Kurzbezeichnung, anzugeben.
- dazugehörige Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterstützungsunterschriften (Anlage 15 KWahlO sofern nicht auf Anlage 14c KWahlO bereits erfolgt)
- Nachweise der Partei oder Wählergruppe (nicht bei Einzelbewerber)
- Nachweis der Wahl des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes nach demokratischen Grundsätzen
- schriftliche Satzung und Programm/e
- mindestens 170 Unterstützungsunterschriften (Formblätter nach Anlage 14c KWahlO)
Wählergruppen und Einzelbewerber haben zudem folgende Unterlagen einzureichen:
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- Rechenschaftsberichte bzw. Erklärung gemäß § 15a Absatz 2 KWahlG (Anlage 27 KWahlO)
- ggfls. Mitteilung gemäß § 15a Absatz 3 KWahlG (Anlage 28 KWahlO)
B. Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge für die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Brakel sind spätestens bis zum 07. Juli 2025, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), beim Wahlleiter der Stadt Brakel, Rathaus, Am Markt 12, 1. OG, Zimmer 22, 33034 Brakel, einzureichen.
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch vorher behoben werden können.