Inhalt

Stellenangebote der Stadt Brakel

Die Stadt Brakel als zertifiziertes "familienfreundliches Unternehmen" sucht Sie als Verstärkung für das Mitarbeiterteam.

Seit dem 01. Januar 2023 nutzt die Stadt Brakel ein externes Bewerberportal. Bitte senden Sie uns daher keine Bewerbungen per Post oder E-Mail zu, sondern nutzen Sie ausschließlich das Bewerberportal, welches unter der Adresse https://bewerbung.brakel.de erreichbar ist.

Besuchen Sie unser Bewerberportal, hier finden Sie alle aktuellen Stellenausschreibungen der Stadt Brakel.

Eine direkte Weiterleitung zum Bewerberportal erfolgt ebenfalls hier.

Datenschutz Stellenausschreibung

Information nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beim Bewerbungsverfahren (Zweck der Datenverarbeitung)

Die DS-GVO bildet die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Diese stärkt die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die Wahrung der Transparenz bei der Datenverarbeitung ist für die Stadt Brakel von besonderer Bedeutung. Hiermit kommen wir Ihrem Informationsanspruch nach und teilen Ihnen folgendes mit:


Verantwortliche/r:

Stadt Brakel
Der Bürgermeister
Am Markt 12
33034 Brakel
Telefon: +49-5272-360-0
Telefax: +49-5272-360-360
E-Mail: hauptamt@brakel.de

Datenschutzbeauftragte/r:

Kommunales Rechenzentrum
Minden-Ravensberg/Lippe
Bismarckstr. 23
32657 Lemgo
E-Mail: datenschutz@brakel.de

Zweck und Notwendigkeit: Zweck der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihr Bewerbungsverfahren. Dies gilt sowohl für Bewerbungen auf konkrete Ausschreibungen als auch für Initiativbewerbungen.

Ihre personenbezogenen Daten werden direkt bei Ihnen im Rahmen der Begründung Ihres Beschäftigungsverhältnisses erhoben. Ihre Bewerberdaten verwenden wir daher zu diesem Zweck. Bei Nichtbereitstellung oder unvollständigen Angaben Ihrer Daten können wir Sie als Bewerber/in nicht berücksichtigen.
Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist primär § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (Art. 6 (1) c DS-GVO). Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusam-menhang mit der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Die Verarbeitung Ihrer Daten beruht ebenso auf Art. 6 (1) a DS-GVO (Einwilligung). Empfänger/Kategorien von: Es erhalten ausschließlich die internen Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese für Entscheidungen zur Begründung des Beschäftigungsverhältnisses benötigen.

Übermittlung an ein eine Übermittlung der verarbeiteten Daten ist nicht vorgesehen.
Drittland / Internationale Organisation
Speicherdauer beziehungsweise –kriterien

Ihre Bewerbungsunterlagen verarbeiten (zum Beispiel speichern) wir für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Im Falle einer Absage speichern wir Ihre Unterlagen auf Grund von gesetzlichen Einspruchsfristen für maximal drei Monate. Sollten Sie uns die Einwilligung zur längeren Speicherung in unserem Bewerberpool gegeben haben, dann löschen wir Ihre Unterlagen, sobald Sie der Speicherung widerrufen haben, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren.
Betroffenenrechte

Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO)
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)

Widerruf

Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Daten dürfen ab dem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, es genügt die Mitteilung per E-Mail an die E-Mail-Adresse hauptamt@brakel.de. Die Verarbeitung der Daten war bis zum Zeitpunkt des Widerrufes rechtmäßig.
Profiling

Ein Profiling seitens der Stadt Brakel findet nicht statt.

Die Stadt Brakel ist ein familienfreundliches Unternehmen

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Derzeit werden vielfältige Möglichkeiten geboten, spontan, individuell und auch flexibel in bestimmten Lebenssituationen reagieren zu können. Die "Familienfreundlichkeit" der Stadt Brakel wurde ebenfalls durch die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter und eine verantwortliche Auditorin in einem mehrwöchigen Prozess detailliert überprüft. Der Zertifizierungsprozess schloss im März 2015 mit der erfolgreichen Verleihung des Gütesiegels "Familienfreundliches Unternehmen im Kreis Höxter" ab.

Seitdem stellt sich die Stadt Brakel alle drei Jahre erfolgreich einem Re-Zertifizierungsprozess, um damit zu signalisieren, dass man sich stetig mit dem Thema „Familienfreundlichkeit“ befasst und es entsprechend lebt.

Als Auszug aus den individuellen Regelungen der Stadt Brakel sind zu nennen:

  • Angebot eines Beratungstelefons in Kooperation mit dem Gesundheitsservice AWO OWL
  • Einführung eines Pflegelotsen als Ansprechpartner bei Fragen zum Themenbereich „Pflege von Angehörigen“
  • Ausbau der flexibleren Arbeitsplatzgestaltung im Bedarfsfall
  • Flexibler Wiedereinstieg in den Beruf nach beispielsweise einer Beurlaubung, Elternzeit.
  • Mobiles Arbeiten
  • Jobbike-Leasing
  • Vorschlagswesen

Ausbildung bei der Stadt Brakel

Die Ausbildung auf einen Blick

Voraussetzung für eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten ist mindestens die Fachoberschulreife.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und beginnt am 1. August des jeweiligen Jahres.

Verdienst (Stand März 2024):

1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro

• Berufsschule in Schloß Neuhaus
• Dienstbegleitender Unterricht am Berufskolleg Schloß Neuhaus, Prüfungen finden im Studieninstitut in Soest statt
• Fachpraktische Ausbildung bei uns in der Stadtverwaltung Brakel

Die Ausbildungsinhalte:

Zur den theoretischen Inhalten der Ausbildung zählen: Allgemeines Verwaltungsrecht, Allgemeine Wirtschaftslehre, Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Personalrecht, Sozialrecht, Zivilrecht. Die Fachpraktische Ausbildung findet in diesen Abteilungen/Bereichen der Stadtverwaltung statt: Organisation und Personal, Finanzen, Bauen und Planen, Sicherheit und Ordnung, Soziales. Die Praxis- und Theorieabschnitte wechseln sich in den 3 Ausbildungsjahren miteinander ab. Am Ende steht die Abschlussprüfung. Die Übernahmechancen in eine Anstellung bei der Stadtverwaltung im Anschluss sind aktuell sehr gut.

Haben Sie Interesse an einer Ausbildung bei uns in Brakel? Fragen dazu beantworten Ihnen gerne Andreas Oesselke und Ralf Stuwe.