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Vergnügungssteuer

Erhebung von Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer) sowie für Vergnügungen besonderer Art

Spielgerätesteuer

Steuergegenstand ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und ähnlichen Geräten zur Benutzung gegen Entgelt.

Steuersätze für Spielgeräte

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
11 v.H. des Einspielergebnisses

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonstigen Orten

11 v.H. des Einspielergebnisses

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen

35,00 € je Gerät und angefangenem Monat

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonstigen Orten

25,00 € je Gerät und angefangenem Monat

Spielgeräte, die Gewaltspiele enthalten

500,00 € je Gerät und angefangenem Monat

Vergnügungssteuer für Vergnügungen besonderer Art

Der Besteuerung unterliegen:
  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
  • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen

Kartensteuer

22 v.H. des Eintrittspreises oder Entgelts

Pauschalsteuer nach dem Spielumsatz

6 v.H. des Spielumsatzes

Pauschalsteuer nach der Größe des benutzten Raumes

1,00 € je Veranstaltungstag und angef. 10 m² Fläche