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Leerstandsförderung

Leerstandsförderung

Der Rat der Stadt Brakel hat im Juni 2008 die "Richtlinie zur Förderung der Wiedernutzung leerstehender Wohngebäude sowie Umnutzung leerstehender Nichtwohngebäude in den Ortskernen der Stadtbezirke der Stadt Brakel" beschlossen.
Die Richtlinie kann im Ortsrecht eingesehen werden.

Treffen die Voraussetzungen zu, kann der Erwerber im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Sockelbetrag von 3.000 € für den Erwerb erhalten. Dieser Betrag erhöht sich um 500 € je Kind, max. jedoch um 2.000 €.
Für Energieeffizienzmaßnahmen am Gebäude (neue Heizung, Dämmung, neue Fenster pp.) wird zusätzlich ein Betrag von 10 % der anfallenden Kosten, max. 2.500 €, zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 2011 folgte eine Ergänzung der Richtlinien. Zusätzlich wird auch der Abriss eines abgängigen Gebäudes mit anschließendem Neubau bzw. mit dorftypischer Nutzung gefördert (= 6.000 € ).