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Vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis.
In Verbindung mit dem vorläufigen Personalausweis wird gleichzeitig der "endgültige" Personalausweis beantragt.
Der vorläufige Personalausweis (höchstens 3 Monate gültig) wird in der Regel sofort ausgestellt, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen. Dieser ist abzugeben, wenn Sie den "endgültigen" Ausweis abholen.

Gebühren

10,00 €

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen für den vorläufigen Personalausweis:
  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Personalausweisgesetz