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Vollstreckungsdienst

Vollstreckungsdienst

Im Vollstreckungsdienst werden Forderungen der Stadt Brakel und Fremdforderungen (weitere Behörden, deren Vollstreckungsersuchen der Stadt Brakel vorgelegt werden) beigetrieben.

Bei den Forderungen handelt es sich um Zahlungen, die trotz Zahlungsbescheid und (ggf. mehrfacher) Erinnerung nicht Pünktlich geleistet wurden. Die Vollstreckung ist der nächste Schritt nach erfolgloser Beendigung des Mahnverfahrens.