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Steuersätze und Gebühren

Zur Finanzierung ihrer Aufgaben ist die Stadtverwaltung auf Einnahmen aus Steuern und Abgaben angewiesen.

Arten und Höhe

Gewerbesteuer
Hebesatz 418 von Hundert

Grundsteuer A
Hebesatz 302 von Hundert

Grundsteuer B
Hebesatz 493 von Hundert

Wassergebühren
1,90 Euro je m³ Wasser

Schmutzwassergebühr
2,75 Euro je m³ Abwasser

Niederschlagswassergebühr
0,34 €/qm bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter sowie abflusswirksamer Fläche

Straßenreinigungsgebühren
S1 Innerörtliche Verkehrsstraßen
00,0790 €/qm

S2 Überörtliche Verkehrsstraßen
0,0632 €/qm

S3 Verkehrsberuhigte/-freie Zonen
0,0948 €/qm

W1 Vorrangstraßen
0,0192 €/qm

W2 Nachrangstraßen
0,0128 €/qm

Abfallentsorgungsgebühren

Die Abfallentsorgungsgebühren werden vom Kreis Höxter erhoben. Tel.: 0800/1000637

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn ein Hund gehalten wird 77,00 Euro,
zwei Hunde gehalten werden 100,00 Euro je Hund,
drei und mehr Hunde gehalten werden 120,00 Euro je Hund,
ein gefährlicher Hund gehalten wird 460,00 Euro,
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 630,00 Euro je Hund.