Inhalt

Sterbefälle

Abwicklung von Bestattungen incl. Verhandlung/Beratung mit den Angehörigen und Abrechnung der Bestattungsgebühren, Bearbeitung von Anträgen zur Aufstellung von Grabmälern, Vergabe von Wahlgrabstätten obliegen der Friedhofsverwaltung.

Beurkundung von Sterbefällen

Der Tod ist im Brakeler Stadtgebiet eingetreten (örtliche Zuständigkeit)

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Bei Tod in einer Einrichtung (Krankenhaus, Seniorenheim u.a.), sind diese zu einer schriftlichen Anzeige verpflichtet. Einen häuslichen Sterbefall zeigt ein Angehöriger oder ein Bestatter beim Standesamt mündlich an.

Vorzulegende Unterlagen

  • Todesbescheinigung des Arztes ( grüner und roter Briefumschlag)
  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • Aufenthaltsbescheinigung, wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz nicht in Brakel hatte.

Bei ledigen Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtenstandesamt)

Bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern:

  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
  • Ggfs. Nachweis über den Tod eines bereits verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartner.

Bei Geschiedenen bzw. aufgelöster Lebenspartnerschaft:

  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder begl. Registerausdruck bzw. Nachweise über die aufgelöste Lebenspartnerschaft.

In Sonderfällen (Auslandsbeteiligung, Spätaussiedler/Vertriebene)behält sich das Standesamt vor, weitere Urkunden/Nachweise zu fordern.

Gebühren

Die Beurkundung eines Sterbefalles ist gebührenfrei. Es werden gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung und die Sozialversicherungen ausgestellt. Urkunden darüber hinaus sind gebührenpflichtig, die erste Urkunde kostet 10,00 €, jede weitere 5,00 €.