Inhalt

Stadterneuerung

Im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms können Zuwendungen für die Vorbereitung und Durchführung von einzelnen Maßnahmen gewährt werden. Geeignete Maßnahmen sind z. B.
  • Planungen, Untersuchungen und Wettbewerbe zur Stadtentwicklung,
  • die Gestaltung von Plätzen, Fußgängerbereichen und Straßen,
  • Maßnahmen im privaten Bereich.
In den vorgenannten beispielhaften Aufzählungen sind auch Maßnahmen im privaten Bereich enthalten. Hier geht es insbesondere um Fassadenverbesserungen wie das Auswechseln von Balken und Gefachen an Fachwerkhäusern; Aufarbeitung bzw. Erneuerung von Holzsprossenfenstern und Hauseingangstüren; Dacheindeckungen pp..

Voraussetzungen

Voraussetzung für die evtl. Förderung bildet eine kommunale Richtlinie. In Brakel besteht diese "Fassadenrichtlinie" seit dem Jahr 1992 in der geänderten Fassung aus dem Jahr 1996.

Die Voraussetzungen der Förderung nach dieser Bestimmung können in der Richtlinie der Stadt Brakel über die Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen des Sonderprogramms "Historische Stadtkerne" des Landes NRW nachgelesen werden.

Benötigte Unterlagen

Anträge mit Kostenvoranschlägen und evtl. Planunterlagen

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Fassadenrichtlinien der Stadt Brakel

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Richtlinie über die Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen des Sonderprogramms "Historische Stadtkerne" des Landes NRW