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Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Für die Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft, kommen die gesetzlichen Regeln einer Eheschließung weitgehend zur Anwendung (s. Rubrik Eheschließung).