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Jagdangelegenheiten

Jagdangelegenheiten

Zuständig ist die untere Jagdbehörde -Landrat des Kreises Höxter-.

Die Stadt Brakel verpachtet über jeweils 9-Jahreszeiträume ihre neun Eigenjagdbezirke. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Waldjagden. Nähere Einzelheiten können beim Ordnungs- und Schulverwaltungsamt erfragt werden