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Grundsteuer

Für Grundbesitz wird Grundsteuer erhoben.

Arten der Grundsteuer

Die Grundsteuer nach Grundsteuer A und Grundsteuer B unterschieden:

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe = Grundsteuer A
Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke = Grundsteuer B

Das Informationsschreiben zur Grundsteuer finden Sie hier zum Download.

Höhe der Grundsteuer

Mit dem Erlass des Grundsteuermessbescheides entscheidet das örtlich zuständige Finanzamt über die persönliche und sachliche Steuerpflicht. Der festgesetzte Grundsteuermessbetrag wird mit dem in der Haushaltssatzung für das jeweilige Jahr festgelegten Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.

Hebesätze:

  • Hebesatz Grundsteuer A ab 01.01.2024:                310 v.H.
  • Hebesatz Grundsteuer B ab 01.01.2024:                520 v.H.
  • Hebesatz Grundsteuer A bis 31.12.2023:               302 v.H.              
  • Hebesatz Grundsteuer B bis 31.12.2023:               493 v.H.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Haushaltssatzung

Grundsteuerreform 

Alle Grundstückseigentümer/innen in Nordrhein-Westfalen müssen bis spätestens zum 31. Januar 2023 eine Erklärung beim Finanzamt abgeben. Mit den Angaben errechnet das Finanzamt den aktuellen Grundstückswert als Grundlage für die neue Grundsteuer ab 2025.

Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform

In einem gemeinsamen Video möchten die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hinweisen.

Den Informationsfilm können Sie hier als Vimeo-Video herunterladen.