Inhalt

Gewerbesteuer

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag ab einer Freibetragsgrenze von 24.500,00 Euro.

Hebesesatz

  • Hebesatz Gewerbesteuer ab 01.01.2024:              425 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer bis 31.12.2023:             418 v.H.


Mit dem Erlass des jeweiligen Gewerbesteuermessbescheides bestimmt das zuständige Betriebsfinanzamt die persönliche und sachliche Steuerpflicht. Der festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem in der Haushaltssatzung für das jeweilige Jahr festgelegten Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer.